Diesen
Brief habe ich im Auftrag des Arbeitskreis Teilhabe im Landkreis Tübingen ganz
selbstverständlich mit demBriefkopf vom Landratsamt geschrieben. Denn die
Einladungen zu dn Treffen wurden immer mit dem Briefkopf vom Landratsamt
Tübingen versendet. Zusätzlich setzte ich meinen Absender in den Briefkopf.
Damit war klar, wer den Brief tatsächlich geschrieben hat.
Darauf
bekam ich am 30.04. eine Mail mit dem Vermerk "... Ich möchte Sie in
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der AK Teilhabe keine amtliche
Funktion hat und somit ein Briefkopf auch nicht zur Interessensbekundung nach
außen verwendet werden kann. …“
Eine
Inhaltliche Antwort oder wenigstens eine Reaktion, bekam ich bis dahin noch
nicht.
Tübingen,
den 21. 04. 2010
An
Regierungspräsidium Tübingen
Landratsamt Tübingen
Gemeinde Dusslingen
(im
Anhang werden die Empfänger genannt; der Brief geht ausschließlich per Mail an
die Empfänger)
Sehr geehrter Herr
Regierungspräsident Strampfer,
Sehr geehrter Herr Landrat
Walter,
Sehr geehrter Herr
Kreisbehindertenbeauftragter Rudolf,
Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Hölsch,
Sehr geehrte Damen und
Herren des Gemeinderats Dußlingen,
Sehr geehrter Herr Kuhn,
Sehr geehrter Herr
Setzpfand,
wegen der in den Medien
beschriebenen gebotenen Eile wenden wir uns direkt an die obersten Instanzen.
Der Arbeitskreis Teilhabe
im Landkreis Tübingen ist schockiert über die Art und Weise, wie in Dußlingen
beim Bau des provisorischem Übergangssteg über die B27 das Recht auf Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen und gleich mehrere Gesetze mit Füßen getreten
werden. Wir fordern Sie als gewählte VertreterInnen des Regierungsbezirks und
des Landkreis Tübingen und der Gemeinde Dußlingen auf, einen sofortigen
Baustopp zu erwirken, bis geklärt ist, wie der Übergang barrierefrei gestaltet
werden kann, was dann auch realisiert werden soll.
Laut Landesbauordnung
müssen öffentliche Einrichtungen (und dazu gehört auch ein Übergangssteg)
barrierefrei und für alle selbständig nutzbar sein.
Die Din-Normen 18024 und
18025 schreiben für eine Rampe 6 % (sechs Prozent !!!) vor.
Das
Landesgleichstellungsgesetz Baden Württemberg schreibt in § 7 die Herstellung
von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr vor.
Das
Bundesgleichstellungsgesetz schreibt in § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in
den Bereichen Bau und Verkehr vor.
Und die nun ein Jahr
gültige Behindertenrechtskonvention der UNO schreibt in Artikel 9
barrierefreien Zugang u.a. zu Straßen und Transportmitteln vor.
20 % Steigung sind
unverantwortlich und mörderisch – und zwar für Rollstuhlfahrer und deren
Schieber, Rollatorennutzer und sogar noch für
Fahrradfahrer.
Es kann nicht sein, dass
über einen Zeitraum über 3 Jahre oder länger gerade alte Menschen und
behinderte Menschen von Verwandten, Freunden und der dörflichen Infrastruktur
abgeschnitten und getrennt sind. Gerade sie haben in der Regel kein Auto zur
Umgehung des Problems und gerade sie sind besonders auf ihr dörfliches Umfeld
angewiesen.
Es kann nicht sein, dass
hier ganz bewusst eine gefährliche Falle gebaut wird und alle, die sich selbst
überschätzen, durch Nutzung auf eigene Gefahr in die Selbstverantwortung
abgeschoben werden. Oder sind etwa kräftige, junge Menschen, die auf dem Steg
stolpern und sich das Bein brechen versichert, während alte und/oder behinderte
Menschen dies wegen der „auf eigene Gefahr“ nicht sind ?
Und es kann nicht sein,
dass wegen ein paar Euro gleich 4 Gesetze missachtet werden – und das nur bei
oberflächlicher Betrachtung, bei näherem und fachkundigem Hinsehen sind es
sicher noch einige mehr.
Der Arbeitskreis Teilhabe
wird vom Landkreis Tübingen und den Behindertenorganisationen organisiert. Hier
arbeiten Menschen mit den unterschiedlichen Behinderungen zusammen.
Mit dem Arbeitskreis
Teilhabe beteiligt das Landratsamt Menschen mit verschiedenen Behinderungen an
der Politik im Landkreis.
In der Sitzung vom
Dienstag, den 20. April 2010 bin ich beauftragt worden, die Beschwerde und die
Forderungen des Arbeitskreis Teilhabe bezüglich des Dußlinger B27-Steg öffentlich
weiter zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Gotthilf Lorch, gewählter Sprecher des Arbeitskreis Teilhabe
Obiger Brief wurde an
folgende Stellen versandt.
Regierungspräsident Strampfer poststelle@rpt.bwl.de
Landrat Walter JWalter@kreis-tuebingen.de,
poststelle@rpt.bwl.de
Kreisbehindertenbeauftragter
Rudolf
kreisbehindertenbeauftragter@kreis-tuebingen.de
Bürgermeister Hölsch rathaus@dusslingen.de
rathaus@dusslingen.de mit der Bitte um entsprechende weiterleitung
an den Gemeinderat Dußlingen
Regierungspräsidium
Tübingen, Referat 47.1, Abteilung Verkehr und Straßen Edwin.Kuhn@rpt.bwl.de
Ingenieurbüro Setzpfandt
GmbH Co. KG L.Reimer@setzpfandt.de
Tübinger Tagblatt redaktion@tagblatt.de
Generalanzeiger tuebingen@gea.de