Diesen Brief habe ich im Auftrag des Arbeitskreis Teilhabe im Landkreis Tübingen ganz selbstverständlich mit demBriefkopf vom Landratsamt geschrieben. Denn die Einladungen zu dn Treffen wurden immer mit dem Briefkopf vom Landratsamt Tübingen versendet. Zusätzlich setzte ich meinen Absender in den Briefkopf. Damit war klar, wer den Brief tatsächlich geschrieben hat.
Darauf bekam ich am 30.04. eine Mail mit dem Vermerk "... Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der AK Teilhabe keine amtliche Funktion hat und somit ein Briefkopf auch nicht zur Interessensbekundung nach außen verwendet werden kann. …“
Eine Inhaltliche Antwort oder wenigstens eine Reaktion, bekam ich bis dahin noch nicht.


Tübingen, den 21. 04. 2010

An

 
Regierungspräsidium Tübingen
Landratsamt Tübingen
Gemeinde Dusslingen
 
(im Anhang werden die Empfänger genannt; der Brief geht ausschließlich per Mail an die Empfänger)


Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Strampfer,

Sehr geehrter Herr Landrat Walter,
Sehr geehrter Herr Kreisbehindertenbeauftragter Rudolf,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hölsch,
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Dußlingen,
Sehr geehrter Herr Kuhn,
Sehr geehrter Herr Setzpfand,
 
 
wegen der in den Medien beschriebenen gebotenen Eile wenden wir uns direkt an die obersten Instanzen.
 
Der Arbeitskreis Teilhabe im Landkreis Tübingen ist schockiert über die Art und Weise, wie in Dußlingen beim Bau des provisorischem Übergangssteg über die B27 das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gleich mehrere Gesetze mit Füßen getreten werden. Wir fordern Sie als gewählte VertreterInnen des Regierungsbezirks und des Landkreis Tübingen und der Gemeinde Dußlingen auf, einen sofortigen Baustopp zu erwirken, bis geklärt ist, wie der Übergang barrierefrei gestaltet werden kann, was dann auch realisiert werden soll.
 
Laut Landesbauordnung müssen öffentliche Einrichtungen (und dazu gehört auch ein Übergangssteg) barrierefrei und für alle selbständig nutzbar sein.
Die Din-Normen 18024 und 18025 schreiben für eine Rampe 6 % (sechs Prozent !!!) vor.
Das Landesgleichstellungsgesetz Baden Württemberg schreibt in § 7 die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr vor.
Das Bundesgleichstellungsgesetz schreibt in § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr vor.
Und die nun ein Jahr gültige Behindertenrechtskonvention der UNO schreibt in Artikel 9 barrierefreien Zugang u.a. zu Straßen und Transportmitteln vor.
 
20 % Steigung sind unverantwortlich und mörderisch – und zwar für Rollstuhlfahrer und deren Schieber, Rollatorennutzer und sogar noch für  Fahrradfahrer.
 
Es kann nicht sein, dass über einen Zeitraum über 3 Jahre oder länger gerade alte Menschen und behinderte Menschen von Verwandten, Freunden und der dörflichen Infrastruktur abgeschnitten und getrennt sind. Gerade sie haben in der Regel kein Auto zur Umgehung des Problems und gerade sie sind besonders auf ihr dörfliches Umfeld angewiesen. 
Es kann nicht sein, dass hier ganz bewusst eine gefährliche Falle gebaut wird und alle, die sich selbst überschätzen, durch Nutzung auf eigene Gefahr in die Selbstverantwortung abgeschoben werden. Oder sind etwa kräftige, junge Menschen, die auf dem Steg stolpern und sich das Bein brechen versichert, während alte und/oder behinderte Menschen dies wegen der „auf eigene Gefahr“ nicht sind ?
Und es kann nicht sein, dass wegen ein paar Euro gleich 4 Gesetze missachtet werden – und das nur bei oberflächlicher Betrachtung, bei näherem und fachkundigem Hinsehen sind es sicher noch einige mehr.
 
Der Arbeitskreis Teilhabe wird vom Landkreis Tübingen und den Behindertenorganisationen organisiert. Hier arbeiten Menschen mit den unterschiedlichen Behinderungen zusammen.
Mit dem Arbeitskreis Teilhabe beteiligt das Landratsamt Menschen mit verschiedenen Behinderungen an der Politik im Landkreis.
 
In der Sitzung vom Dienstag, den 20. April 2010 bin ich beauftragt worden, die Beschwerde und die Forderungen des Arbeitskreis Teilhabe bezüglich des Dußlinger B27-Steg öffentlich weiter zu leiten.
 
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Gotthilf Lorch,  gewählter Sprecher des Arbeitskreis Teilhabe
 
 
Obiger Brief wurde an folgende Stellen versandt.
 
 
Regierungspräsident Strampfer  poststelle@rpt.bwl.de
Landrat Walter JWalter@kreis-tuebingen.de,  poststelle@rpt.bwl.de
Kreisbehindertenbeauftragter Rudolf
kreisbehindertenbeauftragter@kreis-tuebingen.de
Bürgermeister Hölsch  rathaus@dusslingen.de
rathaus@dusslingen.de  mit der Bitte um entsprechende weiterleitung an den Gemeinderat Dußlingen
Regierungspräsidium Tübingen, Referat 47.1, Abteilung Verkehr und Straßen Edwin.Kuhn@rpt.bwl.de
Ingenieurbüro Setzpfandt GmbH  Co. KG L.Reimer@setzpfandt.de
 
Tübinger Tagblatt redaktion@tagblatt.de
Generalanzeiger   tuebingen@gea.de