zurück zur Spielwiese



BERLINER BEHINDERTENVERBAND E.V.   << FÜR SELBSTBESTIMMUNG UND WÜRDE


DER VORSITZENDE


Dr. Ilja Seifert

BBV e.V.,  JÄGERSTR. 63 D, 10117 BERLIN






 A u f r u f

Die Initiative der Berliner Behindertenverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen ruft für den diesjährigen europaweiten Aktions- und Protesttag zu einer grotesken Aktion auf:

Wir sparen für den Senat – Wir ziehen die Karre aus dem Dreck

Ort:                Berlin-Mitte; Straße Unter den Linden

                        (von Einmündung Hinter dem Gießhaus bis Einmündung Schadowstraße)

Tag:               Mittwoch,  4. Mai 2005

Zeit:               11:00 – 13:00 Uhr

 Mit Elektrorollstühlen ziehen wir einen TELEBUS die Straße Unter den Linden entlang.

 „1-€uro-Jobber“ spannen sich vor einen Multikar-Hänger:

TELEBUS 2010?

Wir zeigen, wohin zügellose „Spar“-Hysterie führt:

ins Absurde.

Hiermit rufen wir Menschen mit und ohne Behinderungen auf, sich zu beteiligen. Insbesondere bitten wir E-Rolli-Fahrer/innen, sich rechtzeitig als „Zugpferde“ zu melden.

Die „Aktion Grundgesetz“ fördert die Kundgebung, die vom Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV) koordiniert wird.

  • Je mehr Betroffene sich beteiligen, desto eindrucksvoller wird das Bild!

  • Je eindruckvoller das Bild, desto größer die Wirkung!

  • Je größer die Wirkung, desto besser die Chancen, Politik wieder etwas auf die Bedürfnisse der Schwächeren auszurichten!

Unsere Aktion scheint grotesk. In Wirklichkeit ist es die „Spar“-Politik.

                                                                                                                                             Ilja Seifert

Zum diesjährigen europaweiten Aktions- und Protesttag wendet sich die Initiative der Berliner Behindertenverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen mit diesem Aufruf an alle Menschen mit und ohne Behinderungen, denen die "Spar"-Politik des Senats und der Bundesregierung schadet.

Wir wollen am Mittwoch, dem 4. Mai, von 11:00 - 13:00 Uhr Unter den Linden demonstrieren. Unser Motto: "Wir sparen für den Senat - Wir ziehen die Karre aus dem Dreck"

Mit Mitteln der Groteske zeigen wir, wohin "Spar"-Hysterie führt: Ins Absurde.

Der Berliner Behindertenverband koordiniert die Aktion a l l e r Mitglieder der Berliner Initiative. An ihn kann/soll sich wenden, wer z.B. als E-Rollifahrer/in bereit ist, einen TELEBUS ziehen zu helfen.

Unser Weg beginnt an der Einmündung Hinter dem Gießhaus / Unter den Linden und er führt uns bis zur Einmündung Schadowstraße / Unter den Linden.

(Diejenigen, mit denen zunächst ein etwas längerer Weg verabredet war, bitten wir, ausschließlich diese Punkte weiter zu sagen.)

Vor allem aber bitten wir viele, hin zu kommen und mitzumachen.


Für die Aufrufer:              Dr. Ilja Seifert, BBV-Vorsitzender


zurück zur Spielwiese



                                                                                  PE 5-2005 (6. April 2005)

Vorab-Information

Sommer-Uni „Die Sinne schärfen . . .“

Der Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV) und das Kompetenzzentrum „barrierefrei“ der Technischen Universität Berlin veranstalten vom 16. – 22. Juli d.J. eine Sommer-Universität.

Unter dem Motto „Die Sinne schärfen für die Belange von Menschen mit Behinderungen – Barrierefreiheit als Herausforderung“ führen wir Betroffenen- und Fachkompetenz zusammen.

In verschiedenen thematischen Seminaren wechseln sich theoretische Vorlesungen, Diskussionen und praktische Übungen ab. Auch Exkursionen sind vorgesehen.

In den kommenden Monaten wird ein detailliertes Programm erarbeitet und rechtzeitig veröffentlicht, damit die von der Aktion Mensch geförderte Veranstaltung ein voller Erfolg wird.

Eingeladen sind Menschen mit den verschiedensten Behinderungen und Studenten. Für Übernachtungsmöglichkeiten muß selbst gesorgt werden.

Anmeldungen können an den BBV (Jägerstaße 63d, 10117 Berlin; Tel.: 030-2043847; Fax: 030-20450067; eMail: bbvev.b@berlin.de)

oder an das Kompetenzzentrum „barrierefrei der TU (Technische Universität Berlin; Fachgebiet Entwerfen, Bauten des Gesundheitswesens; Sekretariat A 42; Straße des 17. Juni 135; 10623 Berlin; Tel.: 030-31425013; Fax: 030-31429651; eMail: barrierefrei@ifg.tu-berlin.de)

gerichtet werden.

Der Teilnahme-Beitrag beträgt 120,- €uro (für Sozialhilfe-Berechtigte: 60,- €uro).              

Ilja Seifert      

zurück zur Spielwiese




PE 01-2005 (20. Januar 2005)

Zur 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Antidiskriminierungsgesetz-Entwurfs (ADG) am Freitag, dem 21.d.M., im Bundestag erklärt der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV), Ilja Seifert:

ADG wird gebraucht, muß aber wirklich schützen

Positiv ist, daß nun endlich ein Entwurf vorliegt. Versprochen war er ja schon Ende der vergangenen Legislaturperiode. Nach der Wahl sträubte sich Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) jedoch hartnäckig gegen ein umfassendes zivilrechtliches ADG. Stattdessen wollte sie in jedem Einzelgesetz diskriminierende Vorschriften tilgen. Wir meinen: Beides ist erforderlich.

Positiv ist auch, daß der Entwurf in dem Sinne „umfassend“ ist, als er viele von Diskriminierung betroffenen Personengruppen (bzw. Lebenssituationen) einbezieht. Die EU gibt nur vor, Diskriminierung wegen der Herkunft (ethnische Diskriminierung) zu verbieten. Uns (Menschen mit Behinderungen) bot die Bundesregierung ziemlich unverhohlen an, uns ins Gesetz aufzunehmen, wenn wir nicht auf seinem „umfassenden“ Charakter bestünden. So sollten behinderte Menschen gegen ältere und homosexuell orientierte, aber auch gegen religiöse Menschen ausgespielt werden. Der BBV ist stolz, dazu beigetragen zu haben, daß die Behindertenbewegung diesem Spaltungs-Versuch widerstand. Also wird Diskriminierung u.a. wegen des Geschlechts, des Alters, der Religion, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft und auch wegen Behinderungen  verboten werden. Gut so.

Dennoch bleibt der Entwurf weit hinter den Erfordernissen zurück. Er enthält unzählige Ausnahmen, also das Hinnehmen bzw. Akzeptieren oder gar Zulassen von Diskriminierungen. Wenn das so bleibt, entwertet er sich selbst.

In erster Linie geht es um die Ausnahme-Definition, nach der "ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel . . . angemessen und erforderlich" sein könne. Das öffnet der Willkür Tür und Tor. Zumindest muß im Gesetz klargestellt werden, daß die Nachweispflicht für den „sachlichen Grund“ der Ungleichbehandlung bei demjenigen liegt, der ihn geltend macht

Außerdem bestehen wir auf einer klaren, engen (!) Definition für Gründe „zulässiger unterschiedlicher Behandlung“. Eine einigermaßen akzeptable Formulierung könnte lauten: „Unterschiedliche Behandlung kann erlaubt sein, wenn sie notwendig ist, um erhebliche Gefahren für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Person oder Dritter zu vermeiden oder wenn gesetzliche Unfallvorschriften es erfordern.“ Die bisherige Formulierung, daß unterschiedliche Behandlung zur „Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art“ zulässig sei, lehnt der BBV ab, weil damit nahezu jegliche Diskriminierung gerechtfertig – zumindest aber erklärend bemäntelt – werden kann.

Schließlich fehlen echte Sanktionen. Die Schutzbestimmungen des Entwurfs bleiben viel zu vage. Zu unkonkret – um nicht zu sagen: gar nicht spürbar – bleibt, wie Zuwiderhandlungen (also Diskriminierungen) geahndet werden sollen.

Es nützt auch nichts, Schadensersatz-Ansprüche in Aussicht zu stellen, ohne zu sagen, wie sie gemessen (berechnet) werden sollen. Das bürokratischen Verordnungen zu überlassen, wäre mindestens fahrlässig. Ob ideeller Schaden überhaupt ersetzt werden soll/kann – und wenn ja: wie? bzw. wie viel ist er wert? –, steht in den Sternen.

Der BBV registriert genau, wie hart der Widerstand gegen diesen Gesetz-Entwurf ist. Wir haben es mit mächtigen Interessengruppen zu tun. Aber wenn wir zurück weichen, akzeptieren wir zukünftige Diskriminierungen. Deshalb schreckt uns weder die Drohung der Haus- und Grundbesitzerlobby vor einer Prozeßlawine noch der Widerwille von Versicherungskonzernen, so genannten „geistig behinderten Menschen“ Haftpflicht- bzw. Unfallversicherungen zu gleichen Bedingungen anzubieten, noch die Furcht einiger Eiferer, daß Atheisten oder Andersgläubige in konfessionellen Kindergärten arbeiten würden, oder die Pauschal-Unterstellung von Arbeitgeberverbänden, daß mit einem solchen Gesetz die Vertragsfreiheit ausgehebelt werde, davor ab, klar und deutlich zu verlangen:

Das Gesetz muß, wenn es in Kraft tritt,

Ilja Seifert

zurück zur Spielwiese