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S A T Z U N G




§ 1 Name und Sitz des Vereins


Der Verein

" Allianz für Mobilität, Integration, Communikation und Innovation e.V. (AMICI)

- für Alt und Jung mit und ohne Behinderung in Rumänien"


hat seinen Sitz in Tübingen und soll gem. § 57 Abs. 1 BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen eingetragen werden.


§ 2 Zweck


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung (AO). Er unterstützt Menschen mit Behinderungen in Rumänien zu einem Selbständigen Leben, Mobilität und selbstbewusstem Umgang mit der Behinderung in Familie, sozialem Umfeld, Freizeit, Arbeit und in der Gesellschaft.

Dies geschieht insbesondere durch Beratung, der Motivation zu positiven Veränderungen und durch Information der Gesellschaft. Ausgeführt wird dies durch die Gründung von Selbsthilfegruppen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichbestimmt und gleichberechtigt Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und beraten und Aktivitäten in den Bereichen Freizeit, Familie, Arbeit und zu einem besseren Verständnis der Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderungen planen, organisieren und durchführen.

Der Verein initiiert durch eigene Aktivitäten und begleitet und unterstützt durch Beratung, tatkräftigem Beistand und finanziellen bzw. materiellen Hilfen an bedürftige Personen im Sinne von § 53 AO. Zur eigenen Unterstützung sucht er sich geeignete Partner (Personen und/oder Institutionen) und Hilfspersonen jeweils vor Ort.

Der Verein sieht auch die Notwendigkeit zur Mittelbeschaffung und Mittelweiterleitung von Finanzen und anderen Gütern an ausländische, insbesondere Rumänische, Vereine, Körperschaften und natürliche Personen und führt diese auch aus.


§ 3 Ausweitung des Tätigkeitsfeldes


Der Verein kann auch in anderen Ländern entsprechend seinem Zweck tätig werden. Dies muß allerdings durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft


Mitglied können natürliche (ab dem 18. Lebensjahr) und juristische Personen werden.

Der Beitritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, über die der Vorstand entscheidet.

Fördermitglied können natürliche und juristische Personen werden. Sie können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Ihre An- bzw. Abwesenheit beeinflusst nicht die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung.

Der Austritt ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Organe des Vereins


Der Vorstand:

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt. Er besteht aus:

a) der/dem 1. Vorsitzenden

b) der/dem 2. Vorsitzenden

c) dem Kassenwart

Der erste und der zweite Vorstand sind jeweils alleine vertretungsberechtigt.


Die Mitgliederversammlung:

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal oder bei Bedarf statt.

Sie wird mindestens 14 Tage vorher durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Sie kann auch durch die Unterschriftensammlung von 25 % der Mitglieder vom Vorstand verlangt werden.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Stimmen können an Vereinsmitglieder delegiert werden. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können jedoch nur mit einer 3/4 Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Tätigkeiten des Vereins, die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes, bei Bedarf über den Ausschluss eines Mitglieds und selbstverständlich über die Höhe des Mitgliedsbeitrages. Gem. § 58 BGB wird in dieser Satzung festgeschrieben, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird.

Die Mitgliederversammlung kann einem oder mehreren Gremien eine gewisse Vertretungsberechtigung ausstellen.


Über die Beschlüsse der Vereinsorgane ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorstand und vom gewählten Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§ 6 Allgemeine GeschäftsbedingungenHiHHffff


Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 7 Auflösung des Vereins


Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. und muss einer freien, gemeinnützigen Organisation zufließen, die es für wohlfahrtspflegerische Zwecke verwendet.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.



Geändert auf der Mitgliederversammlung vom 9. Januar 2004.

Die Änderung wurde am 04.02.04 unter der Vereinsregisternummer 1450 eingetragen.



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